Regensburg 10./11.08.2002:   zur Seite INFO: Tonfa-Selbstverteidigung

Jürgen Mayer Referent bei der Selbstverteidigung-Trainerausbildung 2002 

des Bayerischen Karate-Bundes

zur Verbandsseite des KOBUDO-KWAI DT.

die Ausbildung fand in Regenburg statt

Karate SV-Trainer nun bewaffnet mit 

Bayerischer Karate Bund

TONFA & TESSEN
die SV-Trainer des BKB

zur Portraitseite von Jürgen Mayer

A-Trainer Jürgen Mayer, 4.Dan Karate, 3.Dan Tonfa zeigte Tonfa-SV und Tessen-Jutsu. Er referierte über die Geschichte des Kobudo, stellte die Parallelen zu den waffenlosen Kampfkünsten her und lockerte die Theorie mit historischen und aktuellen Anektoten auf. Sehr viele der zukünftigen SV-LIZENZTRÄGER zeigten sich überaus begeistert und tauschten die Adressen aus. click für Email-Kontakt:

Die Übungsblöcke Kampfstellung, Handlingsübungen ("Schwünge") und abschließende Situationslösungen am Partner wurden vorgestellt und trainiert. Dabei wurden Faust-, Fuß- und Griffattacken mit Block, Stoß, Hebel, Take-Down, Festlege und Transporttechniken verhältnismäßig beantwortet. Kurze "Theoriepausen" rundeten das SV-Training ab. Hier clicken zur Übersicht Lehrgänge mit Waffen. Nächster Termin 26.Okt 2002 in Ansbach.

zur Infoseite TONFA-Selbstverteidigung

Tonfa-Schwünge

Tessen-Jutsu

2.2.2 Fachübungsleiter/in (Selbstbehauptung u. Selbstverteidigung)

2.2.2.1  Aufgaben des/der Fachübungsleiter/in (SB/SV) 

Die Tätigkeit des/der Fachübungsleiter/in-B (SB/SV) umfaßt die Vermittlung von Verhaltensweisen, Strategien und Handlungskonzepten in (bzw. zur Vermeidung von) Selbstverteidigungssituationen.

2.2.2.2  Ziele der Ausbildung 

· Sensibilisierung für die Problematik der Gewalt;

· Befähigung zur Vermittlung von Selbstbehauptung und Selbstverteidigung;

· Kenntnisse über Hilfs- und Beratungsstellen;

·Befähigung zur Planung u Durchführung von Vereinsangeboten zur Selbstbehauptung u Selbstverteidigung.

2.2.2.3  Inhalte der Ausbildung

 I.   Organisatorische Aspekte:          2 UE

1.1          Konzeption „Selbstbehauptung und Selbstverteidigung ...“ (2 UE) 

II.   Methodisch-didaktische / pädagogisch-psychologische Aspekte: 12 UE

2.1         Kennenlernen und Vertrautwerden (2 UE)

2.2         Gewalt gegen Frauen und Mädchen (6 UE)

2.3         Methodische Fragen bei der Vermittlung (4 UE) 

III.  Bewegungslernen: 15 UE

3.1         Selbstverteidigung lernen und lehren (2 UE)

3.2         Selbsterfahrung im Rollenspiel (6 UE)

3.3         Selbstbehauptungsübungen für den Unterricht (3 UE)

3.4         Gestaltung, Durchführung und Auswertung von Unterrichtseinheiten (4 UE) 

IV.  Sportpraktische Übungsinhalte:  27 UE

4.1         Angriffspunkte und Wirkung von Selbstverteidigungstechniken (2 UE)

4.2         Praxis der Selbstverteidigung (25 UE) 

V.  Zielgruppenorientierung:  4 UE

5.1         Karate – eine Selbstverteidigungskunst (2 UE)

5.2         Spezielle Angebote für Mädchen und Frauen (2 UE) 

Die Angaben der Unterrichtsstundenzahl (UE) sind als Mindestumfänge themenbereichs­weise ver­bindlich. Der Gesamtumfang der Fachübungs­leiter/innen-B-Ausbildung soll 80 UE (einschließlich Li­zenzprüfung) nicht überschreiten. 

2.2.2.4 Ausbildungsordnung 

Voraussetzungen für die Zulassung zur Fachübungsleiter/innen-B-Lizenzausbildung (SB/SV) sind

·     Besitz einer gültigen Übungsleiter/innen-C-, Fachübungsleiter/innen-C- oder Trainer/innen-C-Lizenz,

·     Bei Nachweis der ÜL-C-Lizenz: mindestens der 6. Kyu-Grad,

·     Schriftliche Anmeldung durch einen DKV-Mitgliedsverein. 

Die Lizenzausbildung umfaßt mindestens 60 Unterrichtsstunden. 

2.2.2.5  Prüfung  

Die Lizenzprüfung besteht aus der

·       Hausarbeit

·       schriftlichen Klausur über die relevanten Lehrgangsinhalte,

·      praktischen Durchführung einer Lehrprobe.

Die Prüfungsinhalte beziehen sich auf die Rahmenbedingungen, Planung und Durchführung von Karate-Vereinsangeboten zur Selbstbehauptung und Selbstverteidigung. Die schriftliche Klausur soll insgesamt zwei Zeitstunden nicht überschreiten und praxisorientiertes Transferwissen fordern. Die Lehrprobe ist für eine Übungseinheit von 60 bis 90 Minuten Dauer zu planen. Hieraus wählt die Prüfungskom­mission einen Ausschnitt von 20 bis 30 Minuten Dauer für die praktische Lehrprobe aus. Die einzelnen Prüfungsteile sollten jeweils im Anschluß an die entsprechenden Ausbildungsblöcke durchgeführt werden. 

Die Prüfung wird vor einer Prüfungskommission abgelegt, die der durchführende Landeskarateverband benennt. Ihr gehört mindestens ein Mitglied des Ausbildungsteams an. Über den Verlauf und die Ergebnisse der Lizenzprüfung ist ein Protokoll anzufertigen. 

Die Prüfung wird mit "bestanden" oder "nicht bestanden" gewertet. Die Lizenzprüfung gilt als "bestanden", wenn alle Teile der Lizenzprüfung bestanden wurden. Sind einzelne Prüfungsteile nicht bestanden, können sie bis zu zweimal wiederholt werden. Werden Prüfungsteile versäumt, gelten sie als "nicht bestanden", wenn nicht der/die Kandidat/in unverzüglich nachweisen kann, daß er/sie das Versäumnis nicht zu vertreten hat. Die Prüfungsergebnisse sind dem/der Kandidat/in, insbesondere bezüglich der praktischen Lehrprobe, mitzuteilen. 

2.2.2.6 Lizenzierung 

Zur Ausstellung der Fachübungsleiter/innen-Lizenz (SB/SV) des DKV durch den DKV bzw. den Landeskarateverband müssen folgende Voraussetzungen innerhalb einer Gesamtausbildungszeit von maximal zwei Jahren er­füllt sein:

·         Teilnahme an allen Lehrgangsunterrichten,

·         erfolgreicher Abschluß der Lizenzprüfung,

·         mindestens der 3. Kyu-Grad. 

Die Fachübungsleiter/innen-B-Lizenz (Selbstbehauptung und Selbstverteidigung) ist im Gesamtbereich des Deutschen Karate-Verban­des stilart­übergreifend vier Jahre lang gültig. Die Gültigkeit beginnt mit dem Datum der Ausstellung und endet jeweils am 31. Dezember des vierten Jahres. Die Lizenzverlängerung wird durch Absatz 3.3 geregelt. 

Take-Down und ...

Tessen-Festleger

Jürgen Mayer und Ausrichter Heiner Gomeier kennen sich seit 20 Jahren

ein perfekter "Yubi-Kaiten": Fingerschwung mit dem Tonfa

   

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