Jürgen Mayer Referent bei der Selbstverteidigung-Trainerausbildung 2002 des Bayerischen Karate-Bundes |
Karate SV-Trainer nun bewaffnet mit | ||
TONFA & TESSEN |
A-Trainer Jürgen Mayer, 4.Dan Karate, 3.Dan Tonfa zeigte Tonfa-SV und Tessen-Jutsu. Er referierte über die Geschichte des Kobudo, stellte die Parallelen zu den waffenlosen Kampfkünsten her und lockerte die Theorie mit historischen und aktuellen Anektoten auf. Sehr viele der zukünftigen SV-LIZENZTRÄGER zeigten sich überaus begeistert und tauschten die Adressen aus. click für Email-Kontakt: |
Die Übungsblöcke Kampfstellung, Handlingsübungen ("Schwünge") und abschließende Situationslösungen am Partner wurden vorgestellt und trainiert. Dabei wurden Faust-, Fuß- und Griffattacken mit Block, Stoß, Hebel, Take-Down, Festlege und Transporttechniken verhältnismäßig beantwortet. Kurze "Theoriepausen" rundeten das SV-Training ab. Hier clicken zur Übersicht Lehrgänge mit Waffen. Nächster Termin 26.Okt 2002 in Ansbach. |
2.2.2 Fachübungsleiter/in (Selbstbehauptung u. Selbstverteidigung) 2.2.2.1
Aufgaben des/der Fachübungsleiter/in
(SB/SV) Die Tätigkeit des/der Fachübungsleiter/in-B (SB/SV) umfaßt die Vermittlung von Verhaltensweisen, Strategien und Handlungskonzepten in (bzw. zur Vermeidung von) Selbstverteidigungssituationen. 2.2.2.2
Ziele der Ausbildung · Sensibilisierung für die Problematik der Gewalt; ·
Befähigung
zur Vermittlung von Selbstbehauptung und Selbstverteidigung; ·
Kenntnisse
über Hilfs- und Beratungsstellen; ·Befähigung zur Planung u Durchführung von Vereinsangeboten zur Selbstbehauptung u Selbstverteidigung. 2.2.2.3
Inhalte der Ausbildung I.
Organisatorische Aspekte:
2 UE 1.1
Konzeption „Selbstbehauptung und Selbstverteidigung ...“ (2
UE) II.
Methodisch-didaktische / pädagogisch-psychologische
Aspekte: 12 UE 2.1
Kennenlernen und Vertrautwerden (2 UE) 2.2
Gewalt gegen Frauen und Mädchen (6 UE) 2.3
Methodische Fragen bei der Vermittlung (4 UE) III. Bewegungslernen: 15 UE 3.1
Selbstverteidigung lernen und lehren (2 UE) 3.2
Selbsterfahrung im Rollenspiel (6 UE) 3.3
Selbstbehauptungsübungen für den Unterricht (3 UE) 3.4
Gestaltung, Durchführung und Auswertung von Unterrichtseinheiten
(4 UE) IV. Sportpraktische Übungsinhalte:
27 UE 4.1
Angriffspunkte und Wirkung von Selbstverteidigungstechniken (2 UE) 4.2
Praxis der Selbstverteidigung (25 UE) V. Zielgruppenorientierung:
4 UE 5.1
Karate – eine Selbstverteidigungskunst (2 UE) 5.2 Spezielle Angebote für Mädchen und Frauen (2 UE) Die
Angaben der Unterrichtsstundenzahl (UE) sind als Mindestumfänge
themenbereichsweise verbindlich. Der Gesamtumfang der Fachübungsleiter/innen-B-Ausbildung
soll 80 UE (einschließlich Lizenzprüfung) nicht überschreiten. 2.2.2.4
Ausbildungsordnung Voraussetzungen
für die Zulassung zur Fachübungsleiter/innen-B-Lizenzausbildung
(SB/SV) sind ·
Besitz
einer gültigen Übungsleiter/innen-C-, Fachübungsleiter/innen-C- oder
Trainer/innen-C-Lizenz, ·
Bei
Nachweis der ÜL-C-Lizenz: mindestens der 6. Kyu-Grad, ·
Schriftliche
Anmeldung durch einen DKV-Mitgliedsverein. Die
Lizenzausbildung umfaßt mindestens 60 Unterrichtsstunden. 2.2.2.5
Prüfung Die
Lizenzprüfung besteht aus der · Hausarbeit · schriftlichen Klausur über die relevanten Lehrgangsinhalte, ·
praktischen
Durchführung einer Lehrprobe. Die
Prüfungsinhalte beziehen sich auf die Rahmenbedingungen, Planung und
Durchführung von Karate-Vereinsangeboten zur Selbstbehauptung und
Selbstverteidigung. Die schriftliche Klausur soll insgesamt zwei
Zeitstunden nicht überschreiten und praxisorientiertes Transferwissen
fordern. Die Lehrprobe ist für eine Übungseinheit von 60 bis 90
Minuten Dauer zu planen. Hieraus wählt die Prüfungskommission einen
Ausschnitt von 20 bis 30 Minuten Dauer für die praktische Lehrprobe
aus. Die einzelnen Prüfungsteile sollten jeweils im Anschluß an die
entsprechenden Ausbildungsblöcke durchgeführt werden. Die
Prüfung wird vor einer Prüfungskommission abgelegt, die der durchführende
Landeskarateverband benennt. Ihr gehört mindestens ein Mitglied des
Ausbildungsteams an. Über den Verlauf und die Ergebnisse der Lizenzprüfung
ist ein Protokoll anzufertigen. Die
Prüfung wird mit "bestanden" oder "nicht bestanden"
gewertet. Die Lizenzprüfung gilt als "bestanden", wenn alle
Teile der Lizenzprüfung bestanden wurden. Sind einzelne Prüfungsteile
nicht bestanden, können sie bis zu zweimal wiederholt werden. Werden Prüfungsteile
versäumt, gelten sie als "nicht bestanden", wenn nicht
der/die Kandidat/in unverzüglich nachweisen kann, daß er/sie das Versäumnis
nicht zu vertreten hat. Die Prüfungsergebnisse sind dem/der
Kandidat/in, insbesondere bezüglich der praktischen Lehrprobe,
mitzuteilen. 2.2.2.6
Lizenzierung Zur Ausstellung der Fachübungsleiter/innen-Lizenz (SB/SV) des DKV durch den DKV bzw. den Landeskarateverband müssen folgende Voraussetzungen innerhalb einer Gesamtausbildungszeit von maximal zwei Jahren erfüllt sein: ·
Teilnahme
an allen Lehrgangsunterrichten, ·
erfolgreicher
Abschluß der Lizenzprüfung, ·
mindestens
der 3. Kyu-Grad. Die Fachübungsleiter/innen-B-Lizenz (Selbstbehauptung und Selbstverteidigung) ist im Gesamtbereich des Deutschen Karate-Verbandes stilartübergreifend vier Jahre lang gültig. Die Gültigkeit beginnt mit dem Datum der Ausstellung und endet jeweils am 31. Dezember des vierten Jahres. Die Lizenzverlängerung wird durch Absatz 3.3 geregelt. |
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